Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)

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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2016

Nr. 01 / 2016

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Nr. 02 / 2016

Seite 35:
Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Brieselang in den Gemarkungen Zeestow und Bredow
Die E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 29. September 2015, eingegangen am 12. November 2015, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (110-kV-Freileitung Wustermark - Kyritz DHT1170) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Gemeinde Brieselang in den Gemarkungen Zeestow (Flur 1) und Bredow (Flur 9) gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Geschäftszeichen 628-11 / 2039 geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und Energie (Haus 6, Zimmer 212), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen wer-den. Die Frage, ob ein Grundstück betroffen ist, kann vorab unter Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und des Aktenzeichens telefonisch geklärt werden.
Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebe-nen Energieanlagen entstanden, sofern keine Duldungspflicht nach § 9 Abs. 2 GBBerG bestand. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung kann innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Energie - Referat 33 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den jeweiligen Grundstückseigentümer eingelegt werden.
Potsdam, 12. Januar 2016
Im Auftrag (Grunenberg)
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Nr. 03 / 2016

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Nr. 04 / 2016

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Nr. 05 / 2016

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Nr. 06 / 2016

Seite 131:
Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Die Gemeinde Brieselang beabsichtigt, die gemeindeeigenen Liegenschaften in
Brieselang / OT Bredow, Gartenstraße
Gemarkung Bredow, Flur 7, Flurstücke 221, 222
zu veräußern. Das Flurstück 221 hat eine Größe von ca. 18 qm und das Flurstück 222 eine Größe von ca. 783 qm. Beide Grundstücke bilden gemeinsam das Verkaufsobjekt. Das Verkaufsobjekt ist nach § 34 BauGB bebaubar.
Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich auf mindestens 31.500,- Euro (in Worten: einunddreißigtausend). Das Flurstück 221 ist wie folgt belastbar:
Zur dinglichen Absicherung der vorhandenen Abwasserleitung wird zugunsten der Gemeinde Brieselang (Bredow) und zu Lasten des dienenden Grundstücks Flurst. Nr. 221 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts festgesetzt:
- Die Gemeinde Brieselang (Bredow) hat das unentgeltliche und immerwährende Recht, in dem dienenden Grundstück unter dessen Erdoberfläche eine Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ggf. inklusive erforderlicher Revisionsschächte, dauernd zu haben und zu betreiben und zu diesem Zweck sowie zur Überwachung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Anlage den dienenden Grundbesitz im Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten betreten und befahren zu lassen sowie jeweils zweckentsprechend benutzen zu lassen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.
Der Dienstbarkeitsberechtigten (Berechtigte) ist ferner gestattet, Sachen, welche zu den bei Ausübung der Dienstbarkeit erforderlichen Arbeiten benötigt werden, auf das dienende Grundstück zu bringen und dort ebenso wie einen etwaigen Erdaushub vorübergehend zu lagern (beschränktes Nutzungsrecht).
Die Überbauung der Leitung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Brieselang / OT Bredow zulässig.
Die Berechtigte ist verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schäden zu beseitigen, welche in Ausübung ihrer Dienstbarkeit an dem dienenden Grundstück entstehen und dieses jeweils wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Sollten Sie am Erwerb des Verkaufsobjekts (Gemarkung Bredow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222) interessiert sein, geben Sie bitte bis zum 15.06.2016 ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Kaufangebot Bredow 7 - 221; 222" bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in 14656 Brieselang ab.
Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist.
Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten nachzuverhandeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL) - vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages.
Brieselang, 29. März 2016
Wilhelm Garn
Bürgermeister
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Nr. 07 / 2016

Seite 170:
BV/0323/16
Grundsatzbeschluss Bredow Vorwerk
Antragsteller: Der Bürgermeister
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Grundlagenbeschluss BV 0545/11 vom 26.10.2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die gewerblich genutzten Flächen westlich und südlich der Straßenmeisterei sowie die Straßenmeisterei selbst einschließlich ihrer verkehrstechnischen Anbindung (West- und Ostanbindung) sind auf der Basis der mit dem MLUL und der Gemeinsamen Landesplanung abgestimmten Konzeption planungsrechtlich zu sichern. Die dazu notwendigen Planungsverfahren sind anzuschieben nachdem die Übernahme der Kosten für die Planungeneinschließlich der notwendigen Fachplanungen (B-Plan- und F-Planänderung), für die Herstellung ggf. notwendiger Grünausgleichsmaßnahmen, für die Planung und Erstellung der Erschließungsstraßen einschließlich der zur Verfügungstellung der notwendigen Kosten für den Grunderwerb, usw. vertraglich geregelt sind und die Verfügbarkeit der Mittel gesichert wurde.
mehrheitlich beschlossen
Ja: 17 Nein: 0, Enthaltungen: 1
Seite 184-190:
Fortschreibung Prioritätenliste Tiefbauinvestitionen der Gemeinde Brieselang
2015 fertiggestellt:
Neubau Gehweg Oranienburger Straße (fertiggestellt)
Bushaltestelle GVZ - Havellandstraße (Havelbus hat Bedarf zurückgezogen)

Im Haushaltsentwurf 2016 verankert:
Straße im Umlegungsgebiet (von Dammstraße bis Wendeplatte, ohne Verbindung zur Gartenstraße), Unbefestigte Straße, keine Beleuchtung -> moderne LED. Bau durch Investor.
Beleuchtung Oranienburger Straße (Fördermittelantrag)

In der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2019 verankert:
Nauener Straße / Nauener Landweg. Schlechte Fahrbahn, relativ neue Lampen (Mittelfristige Finanzplanung)
Dammstraße (Parkstraße bis Bebauungsende). Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Gartenstraße und angrenzend (Gartenstraße). Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Gartenstraße und angrenzend (von Gartenstraße bis Verbindung zur Dammstraße) Unbefestigte Fahrbahn, -> moderne LED.
Parkstraße. Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Weitere Planung ab 2020:
Dammstraße (Nauener Straße bis Parkstraße). Schlechte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Bahnhofstraße. Schlechte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Grüner Weg. Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen

Seite 193:
Straßenreinigungstermine für Bredow 2016

Seite 196:
Veranstaltungen in Bredow (siehe auch hier).
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Nr. 08 / 2016

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Nr. 09 / 2016

Seite 242-243:

Teichfest in Bredow erfreut sich immer größerer Beliebtheit


Durch den Verein Bredow im Havellland e.V. wurde am 4. Juni 2016 zum mittlerweile 6. Teichfest am ehemaligen Schlossteich in Bredow eingeladen. Mitglieder und Freunde des Vereins haben es geschafft, dieses Fest zu einem Höhepunkt für die Gemeinde Brieselang, vor allem aber für den Ortsteil Bredow, zu gestalten. Der Verein machte deutlich, dass dieses nur mit Unterstützung funktioniere und bedankte sich dafür bei der Gemeinde Brieselang, dem Bauhof, der Feuerwehr Brieselang und dem Geschäftsführer des REWE-Marktes Dennis Henke.
Alle Fotos Amtsblatt Brieselang.
M. Schweighöfer
Matthias Schweighöfer als Unterstützer unserer Feuerwehr mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Brieselang und Bredow auf dem Teichfest in Bredow am 4. Juni 2016.
Teichfee Sandra mit Neptun, mit Bernd und den Fängern René und Dennis.
Neptuntaufe und Vorführung der FFW Bredow
Die Stimmung auf dem Festplatz - Der Chor der Zeebr@Grundschule.
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Nr. 10 / 2016

Ohne Seitenangabe:
BV/0368/16 - Vereinsförderung
Antragsteller: Der Bürgermeister
Es wird folgenden Anträgen stattgegeben:
9/2016 Förderverein Bredower Landmäuse
Antrag vom 17.05.2016 Projekt Zelt
Projektkosten: 250,00 € Eigenmittel: 100,00 € Förderbetrag: 150,00 €
Die Planungen für das Quartier Nördlicher Bredower Allee und Bredow Nauener Str. / Nauener Landweg haben begonnen. Augenblicklich werden die Ausschreibungen zu den Vermessungen und Baugrunduntersuchungen vorbereitet.
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Nr. 11 / 2016

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Nr. 12 / 2016

Seite 309:
Erschließungsvertrag - Herstellung der Erschließungsanlage im B-Plan Nr. 5 "Bredow-Nord" durch die Firma MMS Grundbesitz GmbH
[OH-Nummer: C-2223372; Gericht: Amtsgericht Potsdam; Handelsregister-Nummer: HRB 28444 P; Gründungsdatum: 18.11.2015; Am Markt 1, 14656 Brieselang ]

Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Brieselang stimmt dem Erschließungsvertrag zur Herstellung der durch den Bebauungsplan Nr. 5 "Bredow-Nord" festgesetzten und im Erschließungsvertrag näher spezifizierten Erschließungsanlage mit der Firma MMS Grundbesitz GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Marcuse und Herrn Nando Schönfeld, Am Markt 1, Brieselang, zu.

Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Seite 310:
Nichtöffentlicher Teil.
BV/0379/16
Verkauf der Liegenschaften in Bredow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222.
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Nr. 13 / 2016

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Briefsiegel Amt Bredow
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