Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)

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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2015

Nr. 01 / 2015

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Nr. 02 / 2015

Seite 2:

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2014
- Öffentlicher Teil -

BV/0069/14
Abwägungsvorschläge zu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr.4 "Bredow Vorwerk" - 2. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Antragssteller: Der Bürgermeister
zum Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk"
2. Änderung, OT Bredow
Den anliegenden Abwägungsvorschlägen aus dem Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:0
BV/0070/14
Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 2. Änderung" der Gemeinde Brieselang, OT Bredow als Satzung
Antragssteller: Der Bürgermeister
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) sowie nach § 81 der Brandenburgischen Bauordnung BbgBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl.I/08, S.226), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. November 2010 (GVBl.I/10) beschließt die Gemeindevertretung den Bebau-ungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Satzung finden Sie auf den Seiten 12-13 dieses Amtsblattes.
Einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Seite 2:

Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 2. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung Brieselang in ihrer Sitzung am 17.12.2014 den Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 2. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und somit im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB auf-gestellt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 4.4, während der Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß 215 Abs. 1 BauGB sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes, beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hiermit hingewiesen.
Brieselang, den 8.01.2015
gez. Wilhelm Garn,
Bürgermeister
Seite 21:

Tiefbaumaßnahmen - 2015 / Vergaben

»  April GV (geplant) - OT Bredow - Gehweg Oranienburger Straße
Seite 23:
Bestattungen auf dem Friedhof Bredow:
2009 - 6
2010 - 3
2011 - 2
2012 - 4
2013 - 2
2014 - 7
Seite 24:
Bevölkerungsentwicklung in Brieselang, Bredow hier eingearbeitet.
Seite 28:
Werbung der Bredower Feuerwehr für mehr Nachwuchs.
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Nr. 03 / 2015

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Nr. 04 / 2015

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Nr. 05 / 2015

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Nr. 06 / 2015

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Nr. 07 / 2015

  • Bekanntmachung mit Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Brieselang
  • Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens "Volksinitiative gegen Massentierhaltung"
  • Seite 157:
    Neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr - Ortsgruppe Bredow
    Im Rahmen des Tages der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Ortsgruppe Bredow, am 11. Juli, wird der Bürgermeister Wilhelm Garn offiziell das neue Einsatzfahrzeug übergeben. Hierfür hat die Gemeindevertretung 30.000 € zur Verfügung gestellt. Die Feuerwehr Bredow verfügt dann über zwei moderne Einsatzfahrzeuge. Bisher kam als zweites Fahrzeug ein "etwas sewhr altes" Fahrzeug zum Einsatz. Trotz liebevoller Pflege der Kameraden wollte es vielfach nicht so wie es sollte.
    Mit dem neuen Fahrzeug ist sichergestellt, dass auch alle Kameraden zum Einsatz gelangen. Auch der Austausch der nicht mehr zeitgemäßen Einsatzkleidung wird dieses Jahr abgeschlossen sein. Als nächstes Projekt steht die Neugestaltung der Räumlichkeiten für die Bredower Kameraden an. Es ist sehr erfreulich, dass sich seit einigen Wochen auch wieder eine Jugendfeuerwehr im Ortsteil gebildet hat.Die Ortsgruppe Bredow ist zwar eine kleine Einsatzabteilung, aufgrund ihres großen Engagements sind die Kameraden aber ein wichtiger Bestandteil unserer Feuerwehr Brieselang. Gerne sind auch jederzeit neue Mitstreiter willkommen. Informationen sind beim Gemeindewehrführer Marco Robitzsch zu erhalten.
    Seite 159:
    In Bredow am Teich wurde eine neue "Dog-Station" in der Parkstraße am Teich aufgestellt. [Auf Deutsch: Hundeklo]

    Seite 176:
    Die Feuerwehr Bredow lädt am 11.07. von 10 bis 14 Uhr auf dem Bolzplatz am Dorfteich zu einem bunten Feuerwehrtag ein.
    Seite 177:
    Die Feuerwehr Bredow sucht Nachwuchs ab 16 Jahren. Ansprechpartner Dennis Kapitzke.
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    Nr. 08 / 2015

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    Nr. 09 / 2015

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    Nr. 10 / 2015

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    Nr. 11 / 2015

    Seite 257:
    BV/0222/15
    Konzeptionsentwicklung - OT Bredow - Bereich Schlossflügel
    Antragsteller: Der Bürgermeister
    Die Verwaltung wird beauftragt, für den Ortsteil Bredow ein Planungsbüro zu beauftragen, das für das Gelände um die alten Schlossflügel (siehe Plan) eine Nutzungskonzeption entwickelt. Es sind die öffentlichen Belange Stützpunkt Feuerwehr, Jugendclub und Dorfgemeinschaftsraum zu berücksichtigen.
    Die anliegende Zuarbeit des OBR Bredow ist auf Machbarkeit zu überprüfen und ggfls. in die Konzeption einzubinden. Der Schwerpunkt des Untersuchungsgebietes ist auf beiliegender Karte straffiert [schraffiert?] dargestellt. Die angrenzenden Bereiche, wie der Dorfteich, Spielplatz und Festplatz sollen zwar mit dargestellt werden, aber nicht den Schwerpunkt des Konzeptes darstellen. Im Rahmen der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes sollen auch die in diesem Bereich stehenden Bestandsgebäude und Frei-flächen überprüft werden, wie und ob diese einer Nutzung zugeführt werden könne. Es soll der Aspekt der ländlichen Förderung mit Berücksichtigung finden. Die Konzeptionserarbeitung soll auch eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beinhalten. Es bedeutet auch, dass der Sanierungsbedarf dargestellt werden soll Es werden folgende Ergebnisse erwartet:
    Zeichnerische und verbale Darstellung von Nutzungsalternativen Die Auswahl des Planungsburos erfolgt mittels Ausschreibung.
    Mehrheitlich beschlossen
    Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2
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    Nr. 12 / 2015

     :
    Seite 270:
    Einwohnerzahlen Die positive Bevölkerungsentwicklung setzt sich auch mit Beginn des IV. Quartals 2015 fort. Mit Stichtag 31.10.2015 waren in der Gemeinde 11.548 Personen (+238 seit 1.1.) mit Erstwohnsitz gemeldet. Seit langer Zeit gibt es auch wieder einen erheblichen Anstieg im OT Bredow mit 25 Personen.
    Stichtag 31.10.2015 01.01.2015 Zuwachs
    Brieselang 10.255 10.049 + 206
    OT Bredow 663 638 + 25
    OT Zeestow 630 623 + 7
    Siehe Statistik.
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    Nr. 13 / 2015

     :
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    Briefsiegel Amt Bredow
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