Wappen der Gemeinde Bredow
Lagerbuch
(Stand: 13.02.2016)

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Stiftungen

Zwei wichtige Stiftungen sind wert, daß sie in der Gemeinde Bredow allgemein bekannt werden, und so habe ich von den Urkunden, welche sich in der Registratur des Herrn von Bredow befinden, eine Abschrift gemacht.
1. Köpjohann Stiftung vom 3.Juni 1792
2. Stiftungsurkunde der Frau Caroline Wilhelmine von Bredow, geborene von Lengefeld vom 1.Juli 1821 zur Belohnung weiblicher Dienerinnen, die der Familie zehnjährige, treue und untadelige Dienste erwiesen haben

[Anm: 2007: Handschriftliche Kopien befinden sich im Landesarchiv]

Die Köpjohannsche Armenstiftung

Verschiedene Bredowsche Unterthanen von Bredow und Markee werden an dieser Stiftung Antheil zu nehmen haben.

Abschrift:

Um das Original ist ein 2?? Stempel cashirt.
Publicatum Berlin den 28ten Juni 1792.
besagendes Dato aufgenommen besonderen Protokolls, dem Hofrath Michaelis, dem Schiffbaumeister Lachmann und mehrere Legatarien (2007: Legat: Vermächtnis im Sinne des Erbrechts)

Holdermann           Haas
qua Deputatus       Protonotarius

Da ich durch Gottes Gnade der Allerhöchsten Gottes zu einem so hohen Alter gelangt bin, in welchem ich wohl nicht noch auf ein weiteres langes Leben rechnen kann, so habe ich hier nötig gefunden, jetzt bei noch gutem Gebrauche meiner Seelenkräfte auf den Fall meines Absterbens meinen letzten Willen in folgenden abzufassen.
Zuvorderst danke ich dem Allerhöchsten für die, während meiner ganzen Lebenszeit mir erwiesene viele Wohltaten und empfehle meine Seele zur Aufnahme in sein ewiges Freuden-Reich

§ I

Was nun mein zeitliches Vermögen betrifft, so setze ich zu meinem Universalerben Titulo institutionis Honorabili hierdurch ein.
  1. den Schiffbauermeister George Peter Laackmann allhier und
  2. dessen Ehefrau Maria Elisabeth Heliken (?? oder Zeliken) und zwar einem jedem zur Hälfte, so daß sie mein gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen, Werkzeug, vorrätige Materialien, ausstehende Schulden und wie es sonst Namen haben mag, neben, eigentümlich besitzen und darüber hinaus nach Gefallen frei disponieren können.
  3. Dagegen sollen sie schuldig sagen, folgende Legata aus meinem Nachlasse zu entrichten und die erforderlichen braven Zahlungen binnen drei Monaten von meinem Todestage an gerechnet zu leisten
    1. vermache ich dem Sohne meiner verstorbenen ältesten Schwester verehelicht gewesenen Trieloff, geborene Koepjohann dem Johann Friedrich Trieloff zu Wolfenbüttel 3000 thaler sage Drey Tausend Thaler in Courant.
      (Anm: 2007: Bezeichnung für die von staatlichen Stellen auszugebenden Landesmünzen, deren Nennwert dem Metallwert entsprach. Der Ausdruck geht auf das französische "courante" (laufend) zurück und bezeichnet die im Zahlungsverkehr umlaufenden, gängigen Münzen, im Gegensatz zu Scheidemünzen und Papiergeld. Der Ausdruck entsprach etwa der heute benutzten Bezeichnung "gesetzliches Zahlungsmittel".)
    2. meiner verstorbenen Schwester Dorothea Koepjohann, zuerst verehelicht gewesenen Kersten nacher verehelicht gewesenen Schultzen verstorbenen Tochter ersten Ehe verehelicht gewesenen Bartholdi, zween Söhnen -
      1. dem August Friedrich Bartholdi, Schiffbauermeister allhier, 2000 Thaler sage zwei Tausend Thaler in Courant, welche er auf seine Schuld der 4000 Thaler abrechnen kann
      2. dem Friedrich Nathanael Bartholdi, Schiffbauergeselle allhier, welcher noch minorenn (2007: minderjährig, unmündig) ebenfalls 2000 Thaler sage zwei Tausend Thaler in Courant
    3. meiner gedachten verstorbenen Schwester Dorothea Koepjohann verehelicht gewesenen Kersten, nachher verehelichten Schulzen, nachgelassener DreyTöchtern zweiter Ehe vermache ich hiermit folgendes:
      1. der verehelichten Lehmann, Schiffbauer, geborenen Schulzen allhier 3000 Thaler sage Drey Tausen Thaler in Courant.
      2. der Bäckers Frau Christiane Friederiquen Henseln geborene Schulzen allhier 3000 Thaler sage Drei Tausend Thaler in Courant
      3. der Ehefrau des Schiffbauermeisters Reichkron, Hannen Charlotten geborenen Schulzen allhier 3000 Thaler sage Drei Tausend Thaler in Courant und soll sich diese letztere diejenigen 1800 Thaler sage Ein Tausend Acht Hundert Thaler auf dieses Legat abrechnen lassen, welche ihr Ehemann mir schuldig ist.
    4. den Dissentrenten meiner beiden Mutter Brüder, der Tischlermeister Christian und Peter Erdmann und den Dessendenten meiner Mutter Schwester Amalie geborenen Erdmann verehelicht gewesene Zietemann legire ich überhaupt 1000 Thaler sage Ein Tausend Thaler Courant, welche in drei Teile nach der Anzahl ihrer Stamm-Väter geteilet und also in stirpes verteilt werden sollen. Es versteht sich aber, daß diejenigen Personen, deren Eltern noch leben, nur ihre Portionen erhalten.
    5. Vermache ich diesem Tischlermeister Johann Christian Erdmann Frei Hundert Thaler in Courant
    6. Der Tochter der verstorbenen Schwester meines Vaters verehelicht gewesene Schiffer Schulzen geborene Koepjohann namens Dorothee Elisabeth Schulzen verehelichte Heldtinen zu Havelberg vermache ich jährlich 80 Thaler sage Achtzig Thaler Courant solange sie lebt.
    7. meinen verstorbenen Frauen geborene Stahlbergen, gleichfalls verstorbenen Schwester verehelicht gewesene Brauer Dittloffin nachgelassenen zwei Kinder
      1. Dem Brandweinbrenner Erdmann Dittloff allhier vermache ich 3000 Thaler sage Drei Tausend Thaler Courant und soll er sich hierauf seine Schuld der 2400 Thaler in Courant anrechnen lassen.
      2. der zuerst verehelicht gewesenen Raderkin, jetzt verehelichten Lehnen geborene Dittloff, vermache ich gleichfalls 3000 Thaler sage Drey Tausend Thaler in Courant, welche sie mit der Schuld der 3000 Thaler kompensieren muß.
    8. Meiner verstorbenen Frau Mutter - Bruder - Kinder und Enkel, names Wolff, Goldschmidt und Tramnitz, die meinen Erben ganz wohl bekannt sind, mir aber nicht so genau, daß ich sie alle hier aufführen könnte, vermache ich überhaupt Drey Hundert Thaler in Courant, welche sie unter sich nach den Köpfen verteilen sollen, jedoch versteht es sich, daß diejenigen Enkel mehr erhalten, deren Eltern noch leben, und also diese letzteren schon das Legat genießen.
    9. vermache ich den, jetzt in meiner Arbeit stehenden 6 Gesellen:
      1. dem Johann Wegener
      2. dem Rieber
      3. dem Christian Paetsch
      4. dem Johann George Zirchgiebel
      5. dem Schumann
      6. dem Carl Blankenburg

    10. jedem 100 Thaler sage Einhundert Thaler in Courant
    11. meinem Kutscher Joachim Adermann vermache ich 300 Thaler sage Drei Hundert Thaler in Courant, und außerdem Sterbe Quartal das Lohn auf ein Viertel Jahr
    12. dem Kutscher Andreas Schultze vermache ich 50 Thaler sage Fünfzig Thaler in Courant, desgleichen das Lohn des Sterbe Quartals und noch ein Viertel Jahr Lohn
    13. dem Gärtner Johann Rahemann vermache ich 100 Thaler sage 100 Thaler in Courant
    14. der Köchin Louise Hübner vermache ich 100 Thaler sage Einhundert Thaler in Courant
    15. Vermache und bestimme ich mein auf dem Schiffbauerdamm allhier, belegenes Haus, worin ich wohne und welches unter die Jurisdiction eines Kopfpreißliches Kammergerichts stehet, nebst den dazugehörigen und dabei gelegenen Garten und Feld auch Ackergeräte zur Unterhaltung der jetzigen und künftigen armen Witwen und Waisen aus meiner und meiner verstorbenen Frauen Familie und der armen Witwen und Waisen aus dem Bürgerstande der Spandauer Vorstadt, und zwar so, daß das Koepjohannsche Armenhaus heißen und niemals, aus welchem Grunde es sei, mit Schulden belastet oder verkauft werden soll. (Anmerkung des Schreibers dieser Zeilen: Das Wort "Kopfpreißliches" - die Buchstaben waren in dem Originaldokument aus dem die Abschrift dieses Buches herrührt, nicht deutlich genug erkennbar)
      Dieses Haus, Garten und Feld sollen vom Ablauf des nächsten Quartals, worin ich sterbe, an, beständig vermietet und die Miete nach Abzug der Lasten und Reparaturkosten vorzüglich an arme Witwen und Waisen aus meiner Verwandschaft und aus meiner verstorbenen Frauen Verwandschaft proportionierlich zugeteilt, aber auch die übrigen armen Witwen und Waisen der Bürger aus der Spandauer Vorstadt nicht ganz zurückgesetzet in Ermangelung der ersten aber den letzten ganz ausgezahlet, und kein Kapital davon gesammelt werden.
      Ich übertrage die Administration des Hauses und die Verteilung der Revenuen desselben den jedesmaligen Predigern der Sophien Kirche allhier, welche diese Verwaltung und Verteilung mit Zuziehung zweier bemittelter Mitglieder der Gemeinde vornehmen und jährlich bey einem Hohen Ober Konsistorio Rechnung ablegen sollen. Die Nutzung des Hauses zu diesem Behuf soll vom Ablauf des, nach meinem Tode folgenden Quartals anfangen, bis dahin behalten aber selbige die beiden Erben.
      Die Herren Administratores sind jedoch verpflichtet meine Erben die unten vorkommen-de, ihnen ausgesetzte Nutzung verschidenen Stücken dieses Hauses zu verstatten, auch den Fleckgarten abzutreten und dem Herrn Obrist von Meerkatz und dessen Frau Gemahlin im Hause für 200 Thaler Courant wohnen zu lassen. Für die, mit dieser Verwaltung verknüpfte Arbeiten setze ich den beiden Herren Predigern von dern gedachten Revenuen ein jährliches Honorarium von 100 Thaler sage Einhundert Thaler Courant aus, welches sie unter sich zu gleichen Teilen belieben wollen.
      Übrigens behalte ich mir vor, wegen dieser Stiftung ein förmliches Reglement zu entwerfen und unter meinen Briefschaften nachzulassen, auch nach welchem es alsdann schlechterdings gehalten werden soll.
      Im Falle ich aber hierin verhindert werden sollte, so will ich, daß der unten benannte Executor Testamente solches entwerfe und darin alles festsetzen, was zur Sicherheit der Richtung und nützlichen Verwendung den gedachten Revenuen erforderlich sein wird.
    16. Zu eben dieser Stiftung setze ich noch ein Kapital von 5000 Thaler sage Fünftausend Thaler Courant aus, wovon die Zinsen zu jenen Haus Revenuen Stoßen, und zu eben dem Behuf verwendet werden sollen. Aber auch dieses Kapital soll niemals angegriffen, dagegen auch die Zinsen nicht zu Kapital geschlagen, sondern jährlich rein ausgezahlt werden, es wäre denn, daß ein Teil des Kapitals verloren gegangen sein sollte, welches alsdann erzeugt werden muß.
      Die Zinsen sollen der Stiftung vom Ablauf des nächsten Quartals nach meinem Tode angereicht werden, und das Kapital selbst ist entweder bar oder durch eine sichere Obligation Einem Hochlöblichen Ober-Consistorio zuzustellen.
    17. Will ich, daß der Königl. Obrist Herr von Meerkatz und dessen Frau Gemahlin auf ihre Lebenszeit die Befugniß haben sollen, in der Wohnung, die sie jetzt in der oberen Etage meines gedachten Hauses besitzen, nebst dem, was dazu gehört, für die bisherige Miete der jährlichen zwei Hundert Taler zu bleiben, und soll diese Miete schlechterdings nicht erhöhet werden.
      Dagegen soll aber auch den gedachten Mietern nicht frei stehen, diese Wohnung einem anderen zu überlassen.
    18. Zu meinem zweiten auf dem Schiffbauerdamm, zwischen dem Dietrichschen und Schappauschen Grundstücken belegenen Hause, welches die Laackmannschen Eheleute als Universal Erben erhalten, gehört kein Garten.
      Damit es meinen Erbane hieran nicht fehle, so vermache ich ihnen von dem, hinter meinem Hause befindlichen und hinter dem anderen Hause weggehenden Garten, ein Stück, welches die Breite erhalten soll, von Dietrichschen Seiten Zaun ab, bei dem Schappau-schen Grundstück vorbei und bis zum Ende des Schappauschen Zauns, folglich bis zum Anfang des Gräbenschen Grundstücks. Diese Breite soll von Anfang bis zum Ende gleich sein, folglich die Grenze mit dem Dietrichschen Seitenzaun parallel gezogen werden.
      Die Länge der Tiefe von meinem auf meine Erben fallenden Hause, oder vom Schappauschen Zaune ab, bis gegen die Kirsch-Hecke oder das Lust-Haus in meinem Garten soll soweit gehen, als der Dietrische Seitenzaun und daher mit dem Dietrischen Querzaun eine gerade Linie genommen werden und diese Länge des vermachten Gartens endigen, welche übrigens meine gedachten Erben eigentlich zur freien Disposition bekommen.
      Die Armen-Anstalt solls schuldig sein den beiden Erben diesen Fleck Garten zu überlassen, diese meine Erben aber sollen verpflichtet sein einen meinen Seiten und Quer- Zaun auf ihre Kosten auf die vorbemerkte Grenz-Linie zu errichten, welcher nächst den Seiten-Zaun von den Erben und jedesmaligen Besitzer das den Erben zufallenden Hauses und Gartens, den Quer-Zaun aber zur Hälfte von den Erben und künftigen Besitzern und zur anderen Hälfte von der Armen-Anstalt, die mein vorgedachtes Haus erhält, künftig reparirt werden soll
    19. Vermache ich den eingesetzten Erben noch besonders auf ihre beiden Lebenszeit den Gebrauch des Schiffs-Bau-Platzes am Wasser vor meinem Hause, worin ich wohne, und welches zur Armen Verpflegung bestimmt ist, und zwar bis an das Staguet, so wie ich diese Plätze bis jetzt genützt habe unentgeltlich.
      Die Administratores der Stiftung sind also gehalten, meinen Erben den Gebrauch dieser Plätze ohnweigerlich zu verstatten.
    20. Vermache ich meinen beiden benannten Erben auch den Gebrauch des Fahrweges von der Fronte meines Hauses, worin ich wohne, ab rechter Hand gerechnet neben dem Hau-se vorbei, zwischen den Garten durch und hinter der Mauer des Gartens, zur Aufbewahrung des Werkzeuges und der Materialien.
      Die Administratores der vorgedachten Stiftung sind also verpflichtet meine Erben an dem unentgeltlichen Gebrauch dieses Fahrweges nicht zu hindern.
    21. Meinen beiden Erben soll endlich auch frei stehen, in dem Hinter-Gebäude des Hauses, worin ich wohne und welches zur Stiftung für arme Witwen und Waisen bestimmt ist, die drey Stuben oder Kammern, worin jetzt Werkzeug aufbewahrt wird, und Kutscher und Gärtner schlafen, ad dies irtal unentgeltlich zu nützen.

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