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Amtsblatt Minden
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Januar
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden
Minden, den 25. Januar 1839
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 10. April c. zu bestimmen geruhet, daß die in der beurlaubten Landwehr und in bürgerlichen Verhältnissen lebenden Erbberechtigten zum kaiserlich russischen St. Georgen-Orden 5. Klasse aus den Feldzügen von 1813 und 1814 diesen Orden sogleich, und aus dem Feldzuge von 1815 ihn am 7. Juli 1839 anlegen dürfen, sobald er ihnen auf die gehörig justifizirten Ansprüche zugegangen sein wird. Es werden demnach alle bis jetzt unbekannte nachstehend aufgeführte Erbberechtigte hiermit aufgefordert, sich unverzüglich und spätestens bis zum 1. März 1839 unter Ueberreichung ihrer Erbberechtigungsscheine und eines von dem betreffenden Kreislandrathe ausgestellten oder beglaubigten Führungsattestes bei dem unterzeichneten Regimente schriftlich oder mündlich zu melden.

Nr. Vor- u. Zuname Charge z. Zt. d. Entlassung Vaterland Ort, wohin sie entlassen Nr. d. Erbberechtigungsscheines
29. Carl Vogeler Füselier Mark Bredow bei Nauen
138
30. Carl Rosenbaum Füselier Uckermark Bredow bei Nauen
141
31. Ludwig Nicolai Unteroffizier Mark Bredow bei Nauen
143
32. Friedrich Lücke Unteroffizier Pommern Bredow bei Nauen
163

Alle resp. Behörden und Personen, welche Nachricht von dem Leben oder Tode obiger Individuen zu geben im Stande sind, werden ergebenst ersucht, solche dem unterzeichneten Regimente gefälligst bald zukommen zu lassen.
Frankfurt a. O., den 2. November 1838.
Königl. 8. Infanterie-Regiment. (genannt Leib-Infanterie-Regiment.)
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