Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)

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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2011

Nr. 01 / 2011

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Nr. 02 / 2011

Seite 11:
Die Dachsanierung des Sportgebäudes im OT Bredow konnte trotz der widrigen Wetterbedingungen noch im Dezember 2010 bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen werden.
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Nr. 03 / 2011

Seite 57:
Beschl.-Nr.: 422-01/11 Antrag auf Anrechnung von Pflasterkassenbeiträgen (Antragsteller: Verwaltung)
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt die Anrechnung von Pflasterkassenbeiträgen auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Brieselang.
Die gezahlten Pflasterkassenbeiträge sind im Verhältnis 1:1, von Reichsmark auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik, danach im Umstellungsverhältnis von 2: 1 auf Deutsche Mark (DM) und abschließend nach der Währungsumstellung von DM auf Euro mit dem festgelegten Umrechnungsfaktor 1,95583 umzurechnen. Die Einzahlung der Pflasterkassenbeiträge ist anhand von Belegen nachzuweisen. Alle diesbezüglichen Beschlüsse insbesondere die Beschlüsse Nr. 317-01/00 und 727-05/02 der Gemeindevertretung Brieselang und der ehemals selbständigen Gemeinden Bredow und Zeestow werden mit diesem Beschluss aufgehoben.
Seite 57:
Beschl.-Nr.: 423-02/11 Abschnittsbildung und Festlegung der Straßenart zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahme Berliner Straße in der Gemeinde Brieselang OT Bredow (Antragsteller: Verwaltung)
Für die Straßenbaumaßnahme Berliner Straße in der Gemeinde Brieselang OT Bredow beschließt die Gemeindevertretung Brieselang die Abschnittbildung.
Folgender Abrechnungsabschnitt wird hiermit gebildet:
Abrechnungsabschnitt: Berliner Straße von Einmündung Nauener Straße bis Einmündung Ringstraße. Bei der Berliner Straße handelt es sich nach Straßenklasse um eine Landesstraße. Die Klassifizierung der Erschließungsfunktion (Straßenart) erfolgt hiermit als Hauptverkehrsstraße. Die zum Ausbau anstehenden Nebenanlagen dieser Landesstraße befinden sich in der Straßenbaulast der Gemeinde Brieselang.
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Nr. 04 / 2011

Seite 67:
Die Gehwegbaumaßnahmen in der Berliner Straße im Ortsteil Bredow haben begonnen.
Seite 73:
Baumarbeiten / Fällungen
In den nächsten Tagen erfolgen aufgrund akuter Gefährdung der Standsicherheit Baumarbeiten am Ortsweiher in Bredow. Wir bitten um ihr Verständnis.
Auf Grund von Sturmschäden mussten am 12.04.2011 einige Birken auf der Festwiese (Parkweg) gekürzt bzw. gefällt werden.
Info für alle Kaminbesitzer:
Die ausführende Firma am Ortsweiher Bredow schneidet Holz-, Stamm- und Aststücke über 10 cm Durchmesser in Ofenlänge und belässt diese vor Ort. Weiterhin liegen die gefällten Birken noch an der Festwiese (Parkweg). Wer möchte kann das Holz gerne abtransportieren und verwerten.
Ansprechpartner: Sachgebiet Grünflächen/Friedhöfe,
Frau Lehmann, Tel.: 33852
Seite 73:
Straßenbauarbeiten
In Bredow, Berliner Straße (Westseite) zwischen Nauener Straße und Ringstraße wird zur Zeit der Gehweg grunderneuert. Es kommt zu Behinderungen durch die Bauarbeiten. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ansprechpartner: Sachgebiet Öffentliche Erschließungsanlagen,
Herr Raab, Tel.: 33851
Seite 86:
8. Juni Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Gaststätte Grünefeld in Bredow
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Nr. 05 / 2011

Seite 92:
Für den OT Bredow ist unter anderem der Bau eines Parkplatzes für den Friedhof beschlossen.
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Nr. 06 / 2011

Seite 132:
Die Gehwegbaumaßnahmen in der Berliner Str. (OT Bredow) sind fertiggestellt. Die Gehölzpflanzungen werden im Herbst erfolgen.
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Nr. 07 / 2011

Seite 175 / 176:
Ministerium der Finanzen
Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken
Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Brieselang für die Gemeinde nachfolgend aufgeführte Bodenreformeigentümer und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke:
Gemeinde Brieselang:
zuletzt eingetragener
Eigentümer vor
Eintragung
des Landes
Brandenburg
Grundbuch
von
GBBl-Nr. Gemarkung Flur Flurstück BBG-Az
Domke, Emilie Bredow 429 Bredow 009 00046/000 630116
Heida, Christian [Heider] Bredow 432 Bredow 009 00056/000 630150
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 003 00004/000 630126
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 009 00068/000 630126
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 009 00107/000 630126
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 009 00117/000 630126
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 009 00130/000 630126
Konas, Josef Bredow 339 Bredow 009 00341/000 630126
Naujocks, Emil Bredow 397 Bredow 009 00163/000 630120
Naujocks, Emil Bredow 524 Bredow 009 00239/000 630120
Naujocks, Emil Bredow 524 Bredow 009 00375/000 630120
Naujocks, Emil Bredow 524 Bredow 009 00416/000 630120
Nobis, Gerhard Bredow 442 Bredow 009 00102/000 630117
Panzer, Ernst Bredow 679 Bredow 003 00111/000 630151
Panzer, Ernst Bredow 679 Bredow 003 00112/000 630151
Weber, Gustav Bredow 381 Bredow 009 00329/000 630114
Wolf, Helene Bredow 336 Bredow 003 00045/000 630127
Wolf, Helene Bredow 336 Bredow 003 00102/000 630127
Wolf, Helene Bredow 336 Bredow 009 00275/000 630127
Wolf, Helene Bredow 336 Bredow 009 00012/000 630127
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem 03. Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.
Das BGH-Urteil enthält - über den entschiedenen Einzelfall hinaus - die Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten Eigentümer oder deren Erben ihr Eigentum durch die vom Land Brandenburg erklärte Auflassung nicht verloren haben, da die Auflassung nichtig ist.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb alle benannten Eigentümer bzw. deren Erben, sich möglichst schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam zu melden, um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.
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Nr. 08 / 2011

Sonderamtsblatt zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Brieselang
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Nr. 09 / 2011

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Nr. 10 / 2011

Amtliche Bekanntmachung zur Gültigkeit des Wahlergebnisses
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Nr. 11 / 2011

Seite 199:
Von links: Bernd Storch, Jürgen Forchert und als Teichfee Stefanie Grünefeld
Foto: Amtsblatt
Seite 200:
Die Beleuchtung in einem Teil von Bredow ist seit einigen Wochen ausgefallen. Die beauftragte Elektrofirma ist seit längerer Zeit mit der Ursachenforschung und Schadensbehebung beschäftigt. Es handelt sich offensichtlich um einen komplizierten Schaden.
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Nr. 12 / 2011

Seite 232:
Die örtliche Elektrofirma, die mit der Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung beauftragt ist, hat es in den letzten Monaten nicht geschafft die Havarieschäden zeitnah abzuarbeiten. Die Verwaltung bemüht sich zurzeit eine zweite Firma fur Havarieschäden einzubinden.
Besonders in Bredow sind zurzeit zwei Probleme aktuell. Da ein erheblicher Ausfall der Straßenbeleuchtung im OT Bredow zu verzeichnen war, musste eine Umverlegung der Stromversorgung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Dies ist auch weitestgehend erfolgreich umgesetzt worden. Dies hat aber zur Folge, dass die Straßenbeleuchtung der Aufbaustraße (Ortsauswärts Richtung B5 rechte Seite) zurzeit keine Stromversorgung hat. Es ist geplant diese Versorgung von der gegenüberliegenden Seite der Landesstraße zu realisieren. Hierzu ist die Genehmigung des Straßenbetriebes des Landes notwendig. Diese wird in Kürze erwartet. Anschließend wird die Straßenbeleuchtung der Aufbaustraße wieder an das Netz angeschlossen. Die Laterne Berliner Straße 17/18 ist offensichtlich nicht in das Versorgungsnetz eingebunden. An der Problemlösung wird gearbeitet - es ist wahrscheinlich mit größeren Schachtarbeiten verbunden. Aus Kostengründen werden diese zunachst einmal zuruckgestellt.
Seite 242:
Beschl.-Nr.: 543/11
Abwägungsvorschläge zu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Antragsteller: Der Bürgermeister
Zum Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung, OT Bredow
Den anliegenden Abwägungsvorschlägen aus dem Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB wird zugestimmt.
Seite 242:
Beschl.-Nr. 544/11
Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow als Satzung
Antragsteller: Der Bürgermeister
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBBL. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) sowie nach § 81 der Brandenburgischen Bauordnung BbgBO vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung 01.08.2008 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Seite 242:
Beschl.-Nr.: 545/11 Bredow Vorwerk - Grundsatzkonzept über die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Verwaltung wird beauftragt für das Gewerbegebiet Bredow Vorwerk ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches die vorhandenen überwiegend gewerblich genutzten Flächen, einschließlich des Standortes der Straßenmeisterei, langfristig sichert. In diesem Zusammenhang sind auch für das im Gebiet liegende gemeindeeigene Grundstück Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Die dazu notwendigen Vorabgespräche mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange und den privaten Eigentümern sind zu führen. Dem Gemeindeentwicklungsausschuss ist regelmäßig über den aktuellen Planungsstand zu berichten.
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Nr. 13 / 2011

Seite 254:
Baumpflegemaßnahmen ab 01. November 2011
Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) besteht jährlich nach dem 31. Oktober die Möglichkeit, größere Baumpflegemaßnahmen vorzunehmen, die sowohl zur Pflege und Erhaltung der Bäume als auch zur Wiederherstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit dienen.
In diesem Jahr wird dies im folgenden Umfang durchgeführt:
...
11. Bredow Teich 90 Bäume Totholzentfernung (beauftragt)
...
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Nr. 14 / 2011

Seite 271:
Wie bekannt ist, hat es in den letzten Wochen mit der Stromversorgung der Beleuchtung in der Aufbaustraße im OT Bredow gehapert. Der Schaden ist jetzt behoben. Die Laternen der Aufbaustraße leuchten wieder.
Seite 273:
Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang
Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung Brieselang in ihrer Sitzung am 26.10.2011 den Bebauungsplan Nr.4 "Bredow Vorwerk", 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - ohne Umweltbericht weitergeführt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluß hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 4.4, während der Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr
Freitag: 8.00-12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß 215 Abs. 1 BauGB sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes, sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hiermit hingewiesen.
Brieselang, den 19.12.2011
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 273:
Anordnung der Ersatzbekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow vom 26.10.2011
Gemäß § 2 der Verordnung über Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (BekanntmVBbg) vom 1.12.2000 (GVBl. II, S. 435) wird für die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Bestandteile des Bebauungsplans Nr.4 „Bredow Vorwerk“ – 1. Änderung die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung zur Einsicht während der Öffnungszeiten der Verwaltung der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 4.4 angeordnet.
Brieselang, den 19.12.2011
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 279:
Beschluss 0605/11 Verwendung einer zweckgebundenen Spende für die Spielplatzgestaltung im Ortsteil Bredow
Die Gemeindevertretung stimmt der Verwendung einer zweckgebundenen Spende für die Spielplatzgestaltung im Ortsteil Bredow in Höhe von 900,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten zu.
Die Gemeinde stimmt den Varianten 1 bis 4 zu:
1. Vogelnetzschaukel
2. Seilbahn
3. Doppelschaukel
4. Hängematte
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