Es waren außer 4 noch vollständigen Dreihüfnern nur noch vorhanden 5 Bauernhöfe zu 2 Hufen, ein
Bauernhof zu 1½ Hufe und 2 Bauernhöfe zu je ½ Hufe. Das Rittergut dagegen besaß zu General Jacob Friedrich von Bredows Zeit (1702-1783) 20½ Ritterhufen. Der Rest von 10 Hufen war damals jedenfalls
schon zur Dotation der Kossäten verwendet wurden. Hierbei soll gleich noch erwähnt werden, daß die
Herren von Bredow neben ihrem Rittergut in Bredow und den Diensten und Abgaben der Bauern und Kossäten noch in vielen umliegenden Ortschaften Hebungen hatten,
z. Beispiel in Wernitz, Tremmen, Groß-
Behnitz, Schwanebeck, Bredikow, Vehlefanz, Eichstädt, Wustermark, Dyrotz, Falkenrehde, Zachow, Roskow u.s.w.
Hierdurch sind vielleicht auch die Weide- und Wiesenabfindungen dieser Ortschaften im Bredower Luche, die sie jedenfalls für ihre Weidefreiheit ihrer Pferde erhalten
haben, herzuleiten. Bekanntlich mußten die lassitischen Höfe (Laßeigentum) dieser Ortschaften beim Getreideeinfahren Gespanne stellen und genossen dafür zur Nachtzeit
Weidefreiheit für ihre Pferde. Später wurde diese Weidefreiheit in Wiesen- und Weideflächen abgelöst, nachdem die Besitzer selbst sich durch
Barkapitalien abgelöst hatten.
In dem Lehnsbrief Asmus I. von Bredow (1499-1541) werden sämtliche Einkünfte des Rittergutes Bredow
aufgeführt, wie folgt:
- das Schloß und Dorf Bredow mit Zinsen, Pächten, Kirchlehn, obersten und niedrigsten Gerichten u.
- Das Dorf Roskow mit Zinsen, Pächten, dem obersten und niedersten Gerichte, die Roskowski-Lanke und zwei Höfe, die
großen Hofe genannt, mit Hufen, Äckern, Gerichten u.s.w. und drei Garnzügen auf der Havel, die Gewerstede, Wüticke und Sydane genennt.
- Zu Markau mit vier freien Hufen, zwei Kossäten und zwei Schlabendorfschen Hufen nebst den hohen und niederen Gerichten,
Diensten, Zehnten und 1/5 am Gericht zu Markau.
- Zu Markee 34 Scheffel Roggen, alle drei Jahre den Dienst von einem Hofe und die Gerichte binnen Zauns.
- Die Feldmark Schwanebeck mit Wiesen, Weiden, Gewässern, Äckern, dem Niebeckschen See auch den hohen und
niederen Gerichten und allem Zubehör.
- Zu Niebede der Dienst, die hohen und niederen Gerichte und der Herdenzehnt auf fünf Hühnerhöfen, Hufen und
fünf Kossäten.
- Auf der Feldmark Schlabersdorf die Hälfte der Gerichte mit zwei Hufen.
- Die Feldmark Berntzow mit Wiesen, Weiden, Gebüschen, Ober- und Niedergerichte, geistlichen und weltlichen Lehen und alle
Nutzung.
- Zu Wustermark 2 Wispel Roggen, 2 Wisp. u. 3 Schffl. Gerste.
- Zu Dyrotz 6 Wispel 14 Scheffel Roggen und 1 Wispel Hafer.
- Zu Buchow 1 Wispel Roggen und 1 Wispel Hafer.
- Zu Lietzow 1 Wispel Roggen und 1 Wispel Hafer
- Zu Retzow 7 Scheffel Erbsen
- Zu Nauen 3 ?? Dammgeld
- Zu Groß-Behnitz ein freier Hof mit 3 Hufen, worauf Weske wohnt, mit Zinsen, Renten, Pächten, Äckern,
Büschen, Feldpfühlen, Ober- und Niedergerichten, Zehnt u.s.w. und mit der alten Gerechtigkeit und Freiheit, welche der Hof von dem Markgrafen erhalten, daß
nämlich der auf diesem Hof sitzende Mann, insofern er im Gerichte zu Groß-Behnitz nicht Mißhandlungen, Diebstahl oder Gewalt verübt hat, nicht verhaftet
werden dürfe, es geschehe denn mit Willen dessen, der des Hofes Oberherr ist, auch ein Kossätenhof mit seiner Gerechtigkeit.
- Zu Ribbeck 65 Schillinge Pfennige Brandenburgischer Münze und 6 Scheffel Gerste.
Außer diesen Einkünften hatten die von Bredows auf Bredow zur Zeit Matthias III., der von 1359 bis 1416
lebte, noch Abgaben zu forden in Brädikow, Vehlefanz und Eichstädt wie in der Lehnsregistratur des Markgrafen Friedrichs I. vom Jahre 1415 ersichtlich ist, wo Bertram I. von
Bredow am
Tage Simoni et Inode (der 28.Oktober) folgende Anzeige macht:
"Dit is dy Summe von unserem Gude IX Stücke Geldes und II gunt gemuge und VIII schepel Korns und den fleischtegenden up III Huben in dem Dorpe to Bredikow hebbn
wy dy sulve Rente und erhebbn wy in dem Dorpe to Vehlefanz 1½ stücke Geldes und erhebbn wy to Eichstädt III Huben."